Lichterführung für
Segelfahrzeuge in Fahrt und Fahrzeuge unter
Ruder :
Geführt werden müssen entweder:
Seitenlichter bzw. Zweifarbenlaterne, 1
weißes Hecklicht, Zusätzlich
erlaubt: 2 senkrecht übereinander an
oder nahe der Mastspitze befestigte Rundumlichter
(rot über grün)
Oder: · Dreifarbenlaterne
an oder nahe der Mastspitze (wo sie am besten
zu sehen ist)
Achtung: Die rot/grünen Rundumlichter
sind in diesem Fall nicht erlaubt! Fahrzeuge
unter Ruder dürfen diese Lichter führen,
d. h. anders als bei Segelfahrzeugen liegt
dies im Ermessen des Fahrzeugführers.