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Richtiges Verhalten










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Lichterführung für Segelfahrzeuge in Fahrt und Fahrzeuge unter Ruder :
Geführt werden müssen entweder: Seitenlichter bzw. Zweifarbenlaterne, 1 weißes Hecklicht, Zusätzlich erlaubt: 2 senkrecht übereinander an oder nahe der Mastspitze befestigte Rundumlichter (rot über grün)
Oder: · Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze (wo sie am besten zu sehen ist)
Achtung: Die rot/grünen Rundumlichter sind in diesem Fall nicht erlaubt! Fahrzeuge unter Ruder dürfen diese Lichter führen, d. h. anders als bei Segelfahrzeugen liegt dies im Ermessen des Fahrzeugführers.
 
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